Hauptuntersuchung
 
 
Hauptuntersuchungen
 
Seit 1998 ist die Werkstatt Kfz Mair autorisiert, die amtlichen Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge durchzuführen.

Die Fahrzeuge, die untersucht werden müssen, sind:
  • Kraftwagen
  • Krafträder und Kleinkrafträder
  • Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t
  • Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t müssen zurzeit nur dann der Hauptuntersuchung unterzogen werden, falls sie innerhalb 31.12.1997 zugelassen worden sin dund nur, wenn sie nicht bereits nach dem 01.01.1999 untersucht worden sind.
Anbei die Fälligkeiten der Fahrzeuge, Stand 2015:

  PKW bis 3,5 t

Alle, welche 2013 zugelassen sind, müssen mit 2017 das erste Mal zur Hauptuntersuchung

Datum der Erstzulassung: 2013

Datum der letzten Hauptuntersuchung oder Überprüfung: 2015

Innerhalb des der Erstzulassung entsprechenden Monats, wenn es sich um die erste Hauptuntersuchung handelt oder innerhalb des der letzten Hauptuntersuchung entsprechenden Monats, wenn es sich um eine weitere Hauptuntersuchung handelt.

Beispiel:
Zulassung mit 3. Juli 2013
Hauptuntersuchung innerhalb Juli 2017
     




  LKW

Alle, welche 2016 zugelassen sind, müssen mit 2017 jährlich zur Hauptuntersuchung.

Beispiel:
Zulassung mit 3. Juli 2016
Hauptuntersuchung innerhalb Juli 2017
 
Einbau von Gasanlagen
  Einbau von Gasanlagen bei verschiedenen Automarken
mehr dazu
 
Flüssiggastankstellen
  Flüssiggas-tankstellen in Europa
hier
  Tel. 0471 610199 • Mobil 335 1050776 • kfz-mair@rolmail.net • MwSt. 02936050216
Impressum