Hauptuntersuchung
 
 
Hauptuntersuchungen
 
Seit 1998 ist die Werkstatt Kfz Mair autorisiert, die amtlichen Hauptuntersuchungen für Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge durchzuführen.

Die Fahrzeuge, die untersucht werden müssen, sind:
  • Kraftwagen
  • Krafträder und Kleinkrafträder
  • Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t
  • Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t müssen zurzeit nur dann der Hauptuntersuchung unterzogen werden, falls sie innerhalb 31.12.1997 zugelassen worden sin dund nur, wenn sie nicht bereits nach dem 01.01.1999 untersucht worden sind.
Anbei die Fälligkeiten der Fahrzeuge, Stand 2009:

  PKW bis 3,5 t

Alle, welche 2005 zugelassen sind, müssen mit 2009 das erste Mal zur Hauptuntersuchung

Datum der Erstzulassung: 2006

Datum der letzten Hauptuntersuchung oder Überprüfung: 2007

Innerhalb des der Erstzulassung entsprechenden Monats, wenn es sich um die erste Hauptuntersuchung handelt oder innerhalb des der letzten Hauptuntersuchung entsprechenden Monats, wenn es sich um eine weitere Hauptuntersuchung handelt.

Beispiel:
Zulassung mit 3. Juli 2005
Hauptuntersuchung innerhalb Juli 2009
     




  LKW

Alle, welche 2008 zugelassen sind, müssen mit 2009 jährlich zur Hauptuntersuchung.

Beispiel:
Zulassung mit 3. Juli 2008
Hauptuntersuchung innerhalb Juli 2009
 
Einbau von Gasanlagen
  Einbau von Gasanlagen bei verschiedenen Automarken
mehr dazu
 
Flüssiggastankstellen
  Flüssiggas-tankstellen in Europa
hier
  Tel. 0471 610199 • Mobil 335 1050776 • kfz-mair@rolmail.net • MwSt. 00845180215
Impressum