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Hauptuntersuchungen |
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Seit 1998 ist die Werkstatt Kfz Mair autorisiert,
die amtlichen Hauptuntersuchungen für
Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge durchzuführen.
Die Fahrzeuge, die untersucht werden müssen,
sind:
- Kraftwagen
- Krafträder und Kleinkrafträder
- Anhänger mit einem Gesamtgewicht
über 3,5 t
- Anhänger mit einer Gesamtmasse von
bis zu 3,5 t müssen zurzeit nur dann
der Hauptuntersuchung unterzogen werden,
falls sie innerhalb 31.12.1997 zugelassen
worden sin dund nur, wenn sie nicht bereits
nach dem 01.01.1999 untersucht worden sind.
Anbei die Fälligkeiten der Fahrzeuge,
Stand 2015:
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PKW
bis 3,5 t
Alle, welche 2013 zugelassen sind, müssen
mit 2017 das erste Mal zur Hauptuntersuchung
Datum der Erstzulassung: 2013
Datum der letzten Hauptuntersuchung oder
Überprüfung: 2015
Innerhalb des der Erstzulassung entsprechenden
Monats, wenn es sich um die erste Hauptuntersuchung
handelt oder innerhalb des der letzten
Hauptuntersuchung entsprechenden Monats,
wenn es sich um eine weitere Hauptuntersuchung
handelt.
Beispiel:
Zulassung mit 3. Juli 2013
Hauptuntersuchung innerhalb Juli 2017
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LKW
Alle, welche 2016 zugelassen sind, müssen
mit 2017 jährlich zur Hauptuntersuchung.
Beispiel:
Zulassung mit 3. Juli 2016
Hauptuntersuchung innerhalb Juli 2017 |
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Einbau von Gasanlagen |
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Einbau von Gasanlagen
bei verschiedenen Automarken
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Flüssiggastankstellen |
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Flüssiggas-tankstellen
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